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Allgemeine Geschäftsbedingungen

lupenmaxx GmbH Am Fischerrain 5
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1. Allgemeines
a) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur wirksam, wenn wir sie für den jeweiligen Vertragsabschluss schriftlich anerkennen. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
b) Unsere Außendienstmitarbeiter sind nicht zum Inkasso oder zur Änderung dieser Geschäftsbedingungen berechtigt.
c) Es findet deutsches Recht Anwendung.

2. Vertragsdurchführung
a) Der Kunde hat uns für die Vertragsdurchführung reprofähige Druckvorlagen zu liefern. Der Kunde stellt uns von etwaigen Ansprüchen Dritter wegen deren Rechte an den Druckvorlagen frei und hat uns den durch unsere Inanspruchnahme entstandenen Schaden, insbesondere denjenigen einer angemessenen Rechtsverfolgung, zu ersetzen.
b) Der Kunde erhält vor der ersten Teillieferung einen Korrekturabzug zugesandt und danach nur dann, wenn er Änderungswünsche hat. Der Kunde hat den Korrekturabzug unverzüglich auf Fehler zu überprüfen und ebenso unverzüglich – ggf. korrigiert – mit seiner Druckfreigabe an uns zurückzusenden. Für Fehler, die der Kunde übersehen hat, haben wir nicht einzustehen. Kosten für nachträgliche Änderungs- oder Ergänzungswünsche sind vom Kunden zu tragen.
c) Der Abruf einer Teillieferung, die Überlassung von geeigneten reprofähigen Druckvorlagen, die schriftliche Druckfreigabe, die Abnahme unserer Lieferungen und die Bezahlung unserer Rechnungen sind wesentliche Vertragspflichten (Hauptleistungspflichten) des Kunden.
d) Drucktechnisch bedingte geringfügige Abweichungen in der Vertragsdurchführung hat der Kunde hinzunehmen.
e) Der Kunde ist damit einverstanden, dass wir auf der Ware unsere Marke abdrucken.

3. Lieferungen
a) Wir sind erst mit Eingang der schriftlichen Druckfreigabe und Zahlung der Rechnung "Druckanzahlung" verpflichtet, die Ware herzustellen und auszuliefern.
b) Lieferzeiten können nur annähernd angegeben werden.

4. Preise und Zahlungen
a) Erhöhen unsere Lieferanten nach Ablauf von vier Monaten nach Abschluss dieses Vertrages den von uns zu zahlenden Einkaufspreis, so sind wir dem Kunden gegenüber berechtigt, den mit ihm vereinbarten Verkaufspreis um den Betrag, um den sich der Einkaufspreis erhöht, ebenfalls zu erhöhen. Gleiches gilt, wenn nach Ablauf von 4 Monaten sich die Löhne oder die Materialkosten erhöhen oder die Wechselkurse sich ändern.
b) Preisnachlässe jeder Art werden unter der Bedingung gewährt, dass der Kunde den Vertrag vereinbarungsgemäß erfüllt.
c) Befindet sich der Kunde mit einer Hauptleistungspflicht (Nr.2c) in Verzug, so sind wir wahlweise neben den gesetzlich eingeräumten Ansprüchen auch berechtigt, die Vergütung für die anstehende Lieferung fällig zu stellen, so dass der Kunde vorleistungspflichtig wird.
d) Der Kunde kann nur mit eigenen oder an ihn abgetretenen Ansprüchen aufrechnen, wenn die Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

5. Kündigung
Kündigt der Kunde den Vertrag vorzeitig (§ 649 BGB), wird die gesamte entgangene Vergütung sofort fällig.

6. Eigentumsvorbehalt
Unsere Lieferungen erfolgen unter einfachem, verlängertem und erweitertem Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer Forderungen, einschließlich Nebenforderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund. Der Kunde ist berechtigt, die gelieferten Waren im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu verwenden.

7. Mängelhaftung
a) Der Kunde hat unsere an ihn gelieferte Ware nach Erhalt unverzüglich zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind bei zweiseitigen Handelsgeschäften innerhalb einer Ausschlussfrist von 2 Tagen und ansonsten mit einer Ausschlussfrist von 2 Wochen nach Übergabe der Ware schriftlich bei uns - nicht bei einem unserer Außendienstmitarbeiter - zu rügen.
b) Zur Überprüfung von Mängelrügen hat uns der Kunde einen Teil der bemängelten Ware original verpackt zu übersenden. Ist die Ware auf Wunsch des Kunden an einen Dritten geliefert worden, hat der Kunde sicher zu stellen, dass der Dritte die vorstehende Pflicht in gleicher Weise erfüllt.
c) Hat der Kunde begründete Mängel rechtzeitig gerügt, steht ihm nach unserer Wahl ein Anspruch auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu. Sind zwei Nachbesserungs- bzw. Ersatzlieferungsversuche erfolglos geblieben, kann der Kunde nach seiner Wahl die Minderung oder Wandelung des Vertrages verlangen.
d) Für sämtliche Schadensersatzansprüche haften wir dem Kunden - soweit gesetzlich zulässig - nur bei eigener oder einer von unseren Erfüllungsgehilfen zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung.
e) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrübergang.

8. Abtretung
Der Kunde ist nur mit unserer Zustimmung befugt, Ansprüche gegen uns an Dritte abzutreten.

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
a) Erfüllungsort ist - soweit gesetzlich zulässig - für sämtliche vertraglichen Leistungen Freiburg i.Br.
b) Gerichtsstand ist - soweit gesetzlich zulässig -, auch bei Wechsel- und Schecksachen, Freiburg i. Br.

10. Salvatorische Klausel
Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen als unwirksam erweisen, so wird dadurch die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen nicht berührt. Eine ungültige, unklare oder undurchführbare Bestimmung ist so zu ersetzen bzw. zu deuten, dass der mit ihr beabsichtigte wirtschaftliche Zweck erreicht wird. Lücken sind dem beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck entsprechend zu füllen.